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Musik machen als Lärmbelästigung

Nahezu alle Menschen hören gerne Musik. Stellen wir uns eine Party oder eine lange Autofahrt ohne Musik vor. Undenkbar!

Dass die Musik, die aus dem Radio kommt, jedoch auch zuvor irgendwo geübt werden muss, scheint vielen Menschen nicht klar zu sein. So stellt nahezu jeder Musiker irgendwann fest, dass sein Musizieren von seinen Nachbarn als störend empfunden wird. Natürlich ist es für den Musiker kein schönes Gefühl, wenn ihm bewusst wird, dass das, was er so innig liebt, seine Musik, für seinen Nächsten nur eine Belästigung darstellt. Aber da sollte sich der Musiker besser ein dickes Fell zulegen, wenn er nicht in einer Höhle im Wald, fern jeder Zivilisation, sein Leben fristen möchte.

Als Musiker sollte man sich zudem klar machen, dass man auch ein Recht zum eigenen Musizieren hat, welches wiederum aus den Grundrechten wie dem Persönlichkeitsrecht, dem Recht zur freien Berufsausübung und der Freiheit der Kunst resultiert.

 

Trotzdem fragt sich, was nun nach Nachbarschaftsrecht bezüglich des Musizierens erlaubt ist und was nicht.

Hierzu ein paar Tipps von meiner Seite:

Teilweise ist bei mir bereits der Eindruck entstanden, dass die Nachbarn insbesondere auf das Musizieren anspringen.

"Was, da musiziert ja tatsächlich jemand. Das ist ja die Höhe!" Andere Lärmemissionen wie z. B. der Rasenmäher, die Kreissäge oder Kindergeschrei werden teilweise eher hingenommen, vielleicht sogar Musik aus der Konserve, aber Musizieren, das geht anscheinend gar nicht. Seltsam, oder?

 

Der Nachbar sollte sich jedoch klarmachen, dass er keinen Anspruch auf absolute Stille hat. Das bedeutet, er kann nicht erwarten, dass er in seinen vier Wänden gar nichts hört. Somit muss er hinnehmen, wenn er leises Musizieren wahrnimmt. Die Grenze hierbei ist etwa die Zimmerlautstärke. Aber was ist das? Dieser Begriff wird oft missverstanden und fälschlich zu Ungunsten des Musikers ausgelegt. Es wird oft fälschlich angenommen, der Musiker hätte sein Instrument in seinen eigenen vier Wänden in Zimmerlautstärke zu spielen. Dem ist jedoch keineswegs so. Die Trompeter unter uns dürfen an dieser Stelle aufatmen!

Was Zimmerlautstärke ist, wird nämlich beim Empfänger gemessen, also beim Nachbarn selbst. Somit darf das Musizieren in der Wohnung des Nachbarn zwar hörbar sein, aber es darf tagsüber nicht lauter sein als 40 db und nachts nicht lauter als 30 db. Hier nun ein Tipp: Sollte sich der Nachbar bei euch beschweren, könnt ihr erstmal einen Dezibelmesser als App auf euere Handy laden. Dann sollte ein Freund bei euch zu Hause musizieren und ihr solltet zusammen mit dem Nachbarn in seiner Wohnung messen, wie laut es ist.

Sofern diese Schwellen nicht überschritten werden, kann der Musiker somit auch länger als nur ein paar Stunden am Tag üben. Überschreitet er jedoch diese Schwelle, muss er, selbst wenn er Profi ist, sein Üben auf ein paar Stunden täglich reduzieren. All das muss jedoch im Einzelfall betrachtet werden.

 

Also nicht verzagen, sondern schön weiter üben!!!